Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1.  Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
  • 2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter (La Familia, Andi Fabel, Sonja Schmid, Schwattachweg 12, 82362 Weilheim)
  • 3. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • 4. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen immer greifbar sein und selbst ihrer Aufsichtspflicht sowie dem Jugendschutz laut Jugendschutzgesetz nachkommen. Kinder unter 14 Jahren haben allgemein in Schlachten und Jugendliche unter 16 Jahren im Tavernenbereich nach 22 Uhr nichts zu suchen. Wir behalten uns vor den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und sein/seine Kinder bei Verstoß gegen diese Regel von der Veranstaltung auszuschließen.
  • 5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
  • 6. Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
  • 7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  • 8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  • 9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
  • 10. Alle Hunde müssen für die Veranstaltung angemeldet sein. Der Hund muss beim Check-In mit eingecheckt werden. Während der gesamten Veranstaltung herrscht absolute Maulkorb- und Leinenpflicht! Bei Nichteinhaltung wird der Hundehalter samt dem Hund von der Veranstaltung verwiesen.
  • 11 Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • 12. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.
  • 13. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  • 14. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • 15. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  • 16. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  • 17. Teilnehmerplätze sind nach Rücksprache  mit dem Veranstalter übertragbar.
  • 18. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann nur verbindlich berücksichtigt werden, wenn der Teilnehmerbeitrag eingegangen ist.
  • 19. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  • 20. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kartei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax sowie Email umfassen. Diese Stammdaten werden 2 Monate nach der Veranstaltung gelöscht. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, - klasse, etc.) Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
  • 21. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
  • 22. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Parkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet.
  • 23. Ein Teilnehmer, der einen NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Platz erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters (Spielleiter etc.) unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte.
  • 24. Es gilt der zum Zeitpunkt der Überweisung aus der Preisliste ersichtliche Teilnehmerbeitrag; das Datum der Onlineanmeldung ist insoweit nicht maßgebend. Nach der Onlineanmeldung ist der fällige Betrag innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.
  • 25. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.